Home

SIEBZIGER

Dieser Eintrag enthält drei Artikel

SIEBZIGER: ÜBERBLICK

SIEBZIGER: ERSTES KOLLEGIUM DER SIEBZIGER

SIEBZIGER: KOLLEGIEN DER SIEBZIGER

Der erste Artikel identifiziert das Amt des Siebzigers in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage. Dann bespricht er die biblischen Beispiele zu Zeiten des Alten und des Neuen Testaments. Danach beschreibt der Artikel die Einrichtung des Priestertumamtes eines Siebzigers durch Joseph Smith in den 1830er Jahren und die folgende Entwicklung dieses Amtes in mehr Detail. Der zweite Artikel bespricht die Organisation von Siebzigern, die Generalautoritäten waren, vor der Umorganisation von 1975, als die Funktionen und Beamte in die derzeitigen Kollegien der Siebziger einbezogen wurden. Der dritte Artikel beschreibt die heutige Zusammensetzung und Funktion der Siebziger in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage. Die Bibliographie für alle Artikel folgt dem ersten Eintrag. Siehe auch Generalautoritäten, Melchisedekisches Priestertum, Organisation: Zeitgenössische Organisation, Priestertumskollegien.

SIEBZIGER: ÜBERBLICK

Der Siebziger ist ein Priestertumsamt im Melchisedekischen Priestertum, das seit 1986 Generalautoritäten vorbehalten ist, die berufen sind, der Ersten Präsidentschaft und dem Kollegium der Zwölf Apostel in der weltweiten Verwaltung der Kirche zu assistieren. Die Organisation und Aufgaben der Siebziger haben sich häufig geändert, während sich die Kirchenorganisation entwickelt hat.

Am 28. Februar 1835 begann in Kirtland in Ohio die Organisation der Siebziger. Mitglieder wurden aus den Teilnehmern am Zionslager ausgewählt. Der Prophet Joseph Smith schrieb, dass sie „zu jenem Zeitpunkt ordiniert und gesegnet wurden, die Organisation des ersten Kollegiums der Siebziger zu beginnen, laut den Visionen und Offenbarungen, die ich empfangen habe. Die Siebziger sollen reisende Kollegien zusammenstellen, um in alle Welt zu gehen, wo auch immer die Zwölf Apostel sie hin senden“ (HC 2:201-202). In einer Offenbarung vom März 1835 wurde die Rolle des Siebzigers weiter erklärt: „Die Siebzig sind ebenfalls berufen, das Evangelium zu predigen und den Andern sowie in aller Welt besondere Zeugen zu sein – so unterscheiden sie sich von anderen Beamten der Kirche durch die Obliegenheiten ihrer Berufung“ (LuB 107:25). Ferner sollen sie im Namen des Herrn und unter der Leitung des Kollegiums der Zwölf Apostel darin tätig sein „die Kirche aufzubauen und alle Angelegenheiten derselben in allen Nationen zu ordnen, zuerst bei den Andern und danach bei den Juden“ (Vers 34). Letztens sollen die Siebziger „reisende geistliche Diener“ für die Andren und die Juden sein (Vers 97).

BIBLISCHER HINTERGRUND. Gott wies Mose an, siebzig von den Ältesten Israels auf den heiligen Berg hinauf zu führen, wo sie „Gott sahen, und sie aßen und tranken“ (Ex. 24:1, 9-11). Bei einem anderen Anlass erhielt Mose den Auftrag, siebzig Männer, die Älteste Israels waren, zum Offenbarungszelt zu bringen. Dort goss der Herr seinen Geist auf sie aus und bemächtigte sie, Mose dabei zu helfen, die Last seines Volkes zu tragen (Num. 11:16-17, 24-25). Viele jüdische Schreiber haben dies als einen Bericht vom göttlichen Ursprung ihres Sanhedrin interpretiert, einer Gruppe von einundsiebzig oder zweiundsiebzig Ältesten, die viele ihrer Angelegenheiten regelten, besonders zur Zeit Christi.

Lukas hielt die Ernennung der Siebziger durch den Herrn fest, die er „zu zweit voraus in alle Städte und Ortschaften [sandte], in die er selbst gehen wollte“ (Lukas 10:1). Über ihre Rückkehr schrieb er: „Die Zweiundsiebzig kehrten zurück und berichteten voll Freude: Herr, sogar die Dämonen gehorchen uns, wenn wir deinen Namen aussprechen“ (Lukas 10:17). Manche betrachten Lukas’ Aussage, „danach suchte der Herr zweiundsiebzig andere aus“, als Andeutung, dass mehr als eine Gruppe von Siebzigern dem Herrn während seines geistlichen Wirkens diente (Lukas 10:1). Heilige der Letzten Tage sehen diese Siebziger als einen wichtigen Teil der Organisation der Kirche zu Zeiten des Neuen Testaments an.

IN DER MODERNEN KIRCHE. Die ersten Kollegien der Siebziger in der Wiederherstellung wurden 1835-1836 in Kirtland in Ohio organisiert. Ihre Mitglieder nahmen an den bedeutsamen Ereignissen um die Weihung des Kirtland Tempels im Jahre 1836 teil. Bei Gelegenheit, insbesondere bei den Tempelweihungsgottesdiensten, bezog sich der Prophet auf Mitglieder der Siebziger allgemein als Apostel und besondere Zeugen an die Nationen, indem sie den Zwölf assistieren (HC 2:418). Im Jahre 1838 organisierte und führte das Erste Kollegium der Siebziger das Kirtland Camp mit 529 Teilnehmern bei ihrem Marsch von Kirtland nach Far West und Adam-ondi-Ahman in Missouri.

In Nauvoo erhöhte sich die Anzahl der Siebziger rapide, teilweise aufgrund einer Entscheidung, dass alle Ältesten unter dem Alter von 35 Jahren Siebziger werden. Um Führerschaft für die neu eingerichteten Kollegien zu bieten, wurden die 63 Mitglieder des Ersten Kollegiums, die nicht in seiner Präsidentschaft waren, in neun Präsidentschaften von jeweils sieben eingeteilt und beauftragt, über die nächsten neun Kollegien zu präsidieren. Die sieben Präsidenten, die im Ersten Kollegium verblieben und über alle Siebziger präsidierten, wurden der Erste Rat der Siebziger genannt und als Generalautoritäten der Kirche bestätigt. Im Dezember 1844 wurde die Siebziger-Halle in Nauvoo in beeindruckenden Zeremonien geweiht, die eine Woche andauerten. Ein berühmter HLT-Gesang, „Der Seher“, geschrieben zu Ehren des kurz vorher ermordeten Propheten, wurde für diese Gottesdienste vorbereitet. Die Kollegien der Siebziger bestanden damals aus jeweils 15 Siebzigern. Zur Zeit des Auszugs aus Nauvoo war die Anzahl der Siebziger auf 45 angestiegen. Diese Kollegien waren unabhängig von geographischen Gemeinden. Wenn jemand Mitglied eines Kollegiums wurde, nahm man an, dass es auf Lebenszeit war.

Als die Heiligen in Utah ankamen und begannen sich im Territorium auszubreiten, wurden Angehörige eines Kollegiums geographisch verteilt, was es unmöglich machte als Kollegium zusammenzutreffen. Durcheinander und Verwirrung herrschten bis in die 1880er Jahre. Bemühungen wurden unternommen Siebziger in der ganzen Kirche zu identifizieren und zu motivieren. 1882 erhielt Präsident John Taylor eine Offenbarung, die die Zwölf aufforderte, den Siebzigern zu assistieren und mehr unter den Lamaniten (Indianern) zu dienen. Diese Offenbarung schien eine Antwort auf die organisatorischen Probleme der Siebzigerkollegien zu sein, aber die Veränderung brachte wenig Erfolg. 1883 bereitete die Erste Präsidentschaft Anweisungen für die Organisation der Siebziger vor, und Präsident Taylor empfing eine Offenbarung, die bestätigte, dass das, was sie geschrieben hatten, „[Gottes] Wille und [ihm] angenehm ist“ (Hartley, S. 70). Die Anweisungen richteten das Erste Kollegium der Siebziger ein. Es bestand aus seinen sieben Präsidenten (dem Ersten Rat der Siebziger) und den Seniorpräsidenten der 64 ältesten Kollegien. Während diese Maßnahme das Ersuchen vieler beantwortete, das Erste Kollegium neu zu organisieren, traf dieses neue Kollegium nie zusammen und fungierte nie als Gruppe, vielleicht wegen des zunehmenden Drucks vonseiten der Bundesgesetzgebung in Bezug auf die Mehrehe.

Der Hauptsitz und die Aufzeichnungen der numerierten Kollegien wurden dann unter der Leitung des Ersten Rates der Siebziger in den Gemeinden und Pfählen der Kirche erneut verteilt, wie es die Anzahl der an jedem Ort Wohnenden rechtfertigte. Allen Siebzigern in gutem Stand wurde geraten, sich dem Kollegium in ihrem Distrikt anzuschließen. Kollegiumspräsidenten wurden entlassen, wenn sie nicht innerhalb der Grenzen ihres Kollegiums wohnten, und wurden wo möglich in neuen Kollegien bestätigt, wo sie wohnten. Einige fanden es schwierig die Mitgliedschaft und ihren Dienstalterrang aufzugeben, die sie in ihren ursprünglichen Kollegien genossen. Jedoch gab es bis zum April 1884 76 Kollegien, bis 1888 gab es 101.

Bis zum Oktober 1904 hatte die Anzahl der Kollegien 146 mit etwa 10.000 Mitgliedern erreicht. Präsident Joseph F. Smith sagte, dass ihre besondere Pflicht war „dem Ruf eines Apostels zu folgen, das Evangelium zu verkünden, ohne Geldbeutel noch Vorratstasche, allen Nationen der Erde. Sie sind immer bereit“ (CR, Okt. 6, 1904, S. 3). Ihre Hauptfunktion war als Missionare für die Kirche zu dienen. Aber da die Kollegien nun geographisch gegliedert waren, gebrauchten Pfahl- und Gemeindebeamte Siebziger allmählich für die allgemeinen Pflichten der Kirche. Mehrere Jahre lang hatten die Siebziger ihre eigenen Studienkurse, aber 1909 begannen sie die Studienleitfäden anderer Kollegien im Melchisedekischen Priestertum zu benutzen. 1912 wurde in Salt Lake Citys Granite Pfahl das Pfahlmissionars-Programm, in dem die Siebziger die Hauptrolle spielten, ins Leben gerufen. Dieses Programm dauerte mit gelegentlichen Anpasssungen bis in die 1980er Jahre an. Jeder Pfahl hatte seine „Pfahlmission“, größtenteils unter der Aufsicht der Siebziger.

Als die Kirche wuchs, bestimmten die Ansprüche auf ihre Generalautoritäten einen Großteil der zukünftigen Rolle der Siebziger. Die durch Offenbarung eingerichteten präsidierenden Ämter der Kirche bestanden nur aus den Kollegien der Ersten Präsidentschaft, den Zwölf und den Siebzigern. In jeder Offenbarung unterstehen die Siebziger den anderen zwei. Mit der Zeit haben die Erste Präsidentschaft und das Kollegium der Zwölf Apostel viele Veränderungen in Bezug auf die Siebziger eingeführt, die sich als angemessene Anworten auf sich erweiternde Bedürfnisse der Kirche erwiesen haben. Entscheidungen in Bezug auf die Siebziger in den letzten drei Jahrzehnten sind besonders umfangreich und rapide gewesen.

1961 wurden die Mitglieder des Ersten Rates der Siebziger von der Ersten Präsidentschaft zu Hohenpriestern ordiniert. Präsident David O. McKay sagte: „Die Mitglieder des Ersten Rates der Siebziger erhalten nun unter der Leitung der Zwölf Apostel die Vollmacht der Hohenpriester in Ordnung alles zu bringen, was sich auf den Pfahl und die Gemeinden bezieht“ (IE 65 [Jan. 1962]:42). Am 12. Januar 1964 erhielten die sieben Mitglieder des Ersten Rates der Siebziger die Siegelungsvollmacht. Am 29. März 1974 bevollmächtigte die Erste Präsidentschaft Pfahlpräsidenten vom Ersten Rat genehmigte Siebziger zu ordinieren. Am 3. Oktober 1974 wurden alle vorherigen Siebzigereinheiten durch Kollegien in jedem Pfahl ersetzt und wurden nach dem Pfahl, anstelle mit einer Zahl benannt.

Präsident Spencer W. Kimball organisierte das Erste Kollegium der Siebziger am 3. Oktober 1975 und berief drei neue Generalautoritäten als Mitglieder jenes Kollegiums, zusätzlich zu den sieben Präsidenten. Anders als bei den Pfahlkollegien würden Mitglieder dieses Kollegiums Generalautoritäten sein. Am 1. Oktober 1976 wurden zwanzig vorher als Assistenten zu den Zwölf bestätigte Männer dem Ersten Kollegium der Siebziger hinzugefügt und die Titel Erster Rat der Siebziger und Assistent zu den Zwölf wurden abgeschafft. Die Erste Präsidentschaft gab auch bekannt, dass die sieben Präsidenten nicht nach Dienstlänge bestimmt würden und in Abständen rotiert würden. Bei der Generalkonferenz im Oktober 1978 wurde der Emeritusstatus für mehrere Mitglieder des Ersten Kollegiums der Siebziger bekannt gegeben, deren Alter und Gesundheit ihre volle Teilnahme verhinderten. Bei der Generalkonferenz vom April 1984 wurden sechs neue Mitglieder der Siebziger für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren, anstelle für das ganze Leben wie vorher bestätigt. Bei der Generalkonferenz am 4. Oktober 1986 wurden alle Pfahlkollegien von Siebzigern außer Kraft gesetzt, und alle Siebziger in diesen Kollegien wurden angewiesen, sich den Ältestenkollegien in ihren Gemeinden anzuschließen.

Bei der Generalkonferernz im April 1989 wurde das Zweite Kollegium der Siebziger organisiert, in dem Generalautoritäten zu einem zeitlich begrenzten Dienst berufen werden. Da zusätzliche Generalautoritäten benötigt werden, um die wachsende weltweite Organisation zu verwalten, nimmt man an, dass zusätzliche Kollegien von Siebzigern „bis siebenmal siebzig, wenn die Arbeit im Weingarten es notwendigerweise erfordert“ geformt werden (LuB 107:95-96). Das Erste Kollegium der Siebziger besteht aus Mitgliedern, die auf Lebenszeit oder bis zum Zeitpunkt eines Emeritus-Status berufen werden. Die Präsidentschaft des Ersten Kollegiums der Siebziger präsidiert über alle Kollegien der Siebziger, weil ihre Aufgaben nicht nach Kollegium unterschieden werden.

BIBLIOGRAPHIE

Brown, S. Kent. „The Seventy in Scripture“. In By Study and by Faith, Hg. J. Lundquist und S. Ricks, Band 1, S. 25-45. Salt Lake City, 1990.

Hartley, William G. „The Seventies in the 1880s: Revelations and Reorganizing“. Dialogue 16 (Frühjahr 1983):62-88.

Ivins, Antoine R. „The Seventy and the First Council“. IE 59 (Nov. 1956):792-93.

Roberts, B. H. The Seventy's Course in Theology: Outline History of the Seventy and a Survey of the Books of Holy Scripture, 2. Ausgabe, S. 3-31. Salt Lake City, 1944.

„Stake Seventies Quorums Discontinued“. Ensign 16 (Nov. 1986):97-98.

Tuttle, A. Theodore. „The Calling of the Seventy“. IE 73 (Dez. 1970):84, 86.

Young, Levi Edgar. „The Divine Call of the Seventies“. IE 56 (Dez. 1953):952, 954.

Young, S. Dilworth. „The Seventies, A Historical Perspective“. Ensign 6 (Juli 1976):14-21.

ALAN K. PARRISH 


SIEBZIGER: ERSTES KOLLEGIUM DER SIEBZIGER

Der Erste Rat der Siebziger, bestehend aus den ersten sieben Präsidenten des Ersten Kollegiums der Siebziger, wurde am 28. Februar 1835 in Kirtland in Ohio durch Joseph Smith in Antwort auf Offenbarungen in Bezug auf die Organisation der Priestertumsämter organisiert. Später, als festgestellt wurde, dass fünf Hohepriester zu Siebzigern ordiniert worden waren, wurde der Erste Rat nur mit Priestertumsträgern, die Siebziger waren, im April 1837 neu organisiert (HC 2:476).

Wie in Lehre und Bündnisse 107:93-98 beschrieben, sollten die Siebziger „sieben Präsidenten haben, um über sie zu präsidieren, die aus den Siebzigern ausgewählt wurden“. Andere Siebziger konnten nach Bedarf berufen werden, aber die ersten sieben Präsidenten (Erster Rat der Siebziger) sollten über alle zusätzlichen Siebziger und auch das Erste Kollegium präsidieren.

Mit der Zeit sind die Rolle des Ersten Rates der Siebziger und ihre spezifische Funktion als Generalautoritäten in solchen Bereichen wie die Missionsrolle der Siebziger, ihre Fähigkeit zu präsidieren und zu ordinieren und ihre Position als „besondere Zeugen“ abgeändert worden (Madsen, S. 299-300).

Bis 1936 wurden die verschiedenen Siebzigerkollegien überall in der Kirche unter Pfahlaufsicht gestellt. 1961 wurden Angehörige des Ersten Rates der Siebziger zu Hohenpriestern ordiniert. Ihre Hauptberufung war Missionare zu sein, aber sie hatten auch die Vollmacht als Verwalter zu handeln und unter der Leitung der Ersten Präsidentschaft und dem Kollegium der Zwölf Apostel die Angelegenheiten der Kirche in verschiedenen Teilen der Welt wahrzunehmen. Am 3. Oktober 1975 wurde der Erste Rat der Siebziger als Einheit neu geordnet. Und am 1. Oktober 1976 wurden die Angehörigen des Ersten Rates der Siebziger und die Assistenten zum Kollegium der Zwölf Apostel entlassen und dem Ersten Kollegium der Siebziger beigestellt. Eine neue Präsidentschaft des Ersten Kollegiums der Siebziger wurde bestätigt. Zusätzliche Männer wurden als Mitglieder ausgewählt, um Angehörige des Ersten Kollegiums zu sein und als Generalautoritäten zu handeln, um in den erweiterten Funktionen der Kirchenführerschaft zu assistieren (Ensign 6 [Nov. 1976]:9-10). 1984 gab Gordon B. Hinckley, Ratgeber in der Ersten Präsidentschaft, bekannt, dass neue Angehörige des Ersten Kollegiums für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren berufen werden sollten, um „neues Talent [einzuführen] und befähigten und glaubenstreuen Männern eine viel größere Gelgegenheit zu geben [als Generalautoritäten] zu dienen“ (CR, Apr. 1984, S. 4). Diese Richtlinie wurde am 1. April 1989 neu definiert, als das Zweite Kollegium der Siebziger organisiert wurde. Es bestand aus Männern, die auf fünf Jahre berufen wurden (CR, Apr. 1989, S. 22). Präsident Hinckley sagte später, dass Angehörige des Ersten Kollegiums dienen würden, bis „Faktoren des Alters und der Gesundheit“ sie zu Kandidaten für den Emeritusstatus machten (Ensign 20 [Jan. 1990]:10). Die Führer der Siebziger wurden als „Präsidentschaft der Siebziger“ identifiziert.

BIBLIOGRAPHIE

Cowan, Richard O. The Church in the Twentieth Century. Salt Lake City, 1985.

Madsen, Truman G. Defender of the Faith: The B. H. Roberts Story. Salt Lake City, 1980.

Roberts, B. H. The Seventy's Course in Theology. Salt Lake City, 1931.

RICHARD C. ROBERTS 


SIEBZIGER: KOLLEGIEN DER SIEBZIGER

Die Kollegien der Siebziger bestehen aus allgemeinen Kirchenbeamten, ordiniert zum Melchisedekischen Priestertumsamt eines Siebzigers, die unter der Leitung der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf Apostel die Hauptverantwortung für die Abwicklung der Angelegenheiten der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage in der ganzen Welt tragen. Das Erste Kollegium der Siebziger besteht aus einem dritten über die Kirche präsidierenden Kollegium nach der Ersten Präsidentschaft und dem Kollegium der Zwölf Apostel (LuB 107:24, Siehe auch Organisation: Zeitgenössische Organisation). Eine Präsidentschaft von sieben Männern, alle Siebziger und Mitglieder des Ersten Kollegiums, präsidiert über die Kollegien der Siebziger, leitet Kollegiumsversammlungen und unterweist die Mitglieder in ihren spezifischen Pflichten.

Angehörige der Siebziger werden durch die Erste Präsidentschaft aus der Mitgliedschaft der Kirche berufen. Im Allgemeinen sind sie Hohepriester mit erheblicher Erfahrung in Kirchenführerschaft innerhalb ihrer eigenen Gemeinden und Pfähle, die sich durch ihren Dienst ausgezeichnet haben. Wie alle HLT-Führer sind sie keine Berufsgeistlichen, sondern haben die verschiedensten Berufe (Siehe Laienteilnahme und Führerschaft). Jeder einzelne wird der allgemeinen Mitgliedschaft der Kirche zur bestätigenden Abstimmung bei einer Generalkonferenz vorgestellt. Dann wird er von der Ersten Präsidentschaft der Kirche als Siebziger ordiniert und eingesetzt und erhält die Vollmacht und Kräfte, die auf seine Berufung als Generalautorität Bezug haben. Die Siebziger haben die nötige Vollmacht in jeglicher Kapazität zu handeln, die ihnen durch die Erste Präsidentschaft und das Kollegium der Zwölf Apostel zugewiesen wird: „Die Siebzig sollen unter der Leitung der Zwölf ... im Namen des Herrn handeln, um die Kirche aufzubauen und alle Angelegenheiten derselben in allen Nationen zu ordnen“ (LuB 107:34).

Einige Mitglieder der Kollegien der Siebziger haben den Auftrag in Dreiergruppen als Gebietspräsidentschaften zu dienen und präsidieren über große geographische Unterabteilungen der Kirche. In dieser Kapazität beaufsichtigen sie Missionen, Pfähle, Distrikte, Gemeinden und Zweige und sind verantwortlich für die effektive Durchführung von Kirchenrichtlinien und Programmen in ihren Gebieten.

Zum Beispiel umfasste im Jahre 1990 der Kontinent Südamerika drei solche Gebiete, Kontinental-Europa war ein weiteres Gebiet, und die Vereinigten Staaten und Kanada waren in neun Gebiete unterteilt. Die Siebziger, die über diese Gebiete präsideren, handhaben alle Kirchenangelegenheiten innerhalb ihrer Zuständigkeit, einschließlich Missionsarbeit und alle Funktionen, die das geistige und zeitliche Wohlergehen der Kirchenmitglieder verbessern sollen. Diese Siebziger besuchen regelmäßig Missionen und Pfähle in ihrem Gebiet, um lokale Führer in ihren Pflichten zu schulen und Kirchenmitglieder in Konferenzversammlungen zu beraten und zu unterweisen. Sie handhaben auch die finanziellen Angelegenheiten der Kirche und beaufsichtigen den Bau und die Instandhaltung von Kirchengebäuden. Jene mit Aufgaben außerhalb von Nordamerika leben innerhalb des Gebiets und reisen zum Kirchenhauptsitz für die Generalkonferenzen im April und Oktober jeden Jahres. Siebziger mit Aufgaben in Gebieten innerhalb der Vereinigten Staaten und Kanada wohnen gewöhnlich in oder nahe Salt Lake City, nahe beim Kirchenhauptsitz, und reisen in regelmäßigen Abständen zu ihren Gebieten. Diese Siebziger verwalten auch Abteilungen am Hauptsitz der Kirche wie Funktionen in Verbindung mit Kirchengeschichte, Lehrplänen, Priestertums- und Hilfsorganisationen, Tempeln, Familiengeschichte, Missionsarbeit und Korrelation. Diese Aufgaben, wie auch jene, die sich auf die Beaufsichtigung eines Gebiets beziehen, werden unter der Leitung der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf Apostel mit Empfehlungen von der Präsidentschaft der Kollegien ausgegeben. All diese Aufgaben der Siebziger werden in Abständen rotiert. Die Mitglieder der Präsidentschaft des Ersten Kollegiums der Siebziger dienen als Direktoren von Kirchenabteilungen am Hauptsitz.

Mitglieder der Kollegien der Siebziger, die sich am Kirchenhauptsitz befinden, versammeln sich wöchentlich unter der Leitung der Präsidentschaft des Ersten Kollegiums der Siebziger. Diese Versammlungen bieten Unterweisung für Kollegiumsangehörige in Kirchenlehre und Verfahrensweisen. Siebziger, die  internationalen Gebieten zugewiesen sind, treffen sich regelmäßig als Gebietspräsidentschaften innerhalb ihrer eigenen zugewiesenen Territorien. Zweimal im Jahr treffen sich alle Generalautoritäten während der jährlichen und halbjährlichen Generalkonferenzen in Salt Lake City etwa zwei Wochen lang für eine intensive Durchsicht von und Unterweisung in Kirchenrichtlinien und Programmen. Sie berichten über den Fortschritt und das Wachstum der Kirche in alle Teilen der Welt und werten Kirchenprogramme aus, wie sie auf  verschiedenene Nationalitäten und Kulturen Anwendung finden. Alle Versammelten erhalten geistige Anleitung und eine erneuerte Vision und Richtungsweisung durch die Erste Präsidentschaft und das Kollegium der Zwölf Apostel.

In Übereinstimmung mit der Offenbarung, die vorschreibt, dass die Siebziger unter der Leitung der Zwölf amtieren sollen, treffen sich die sieben Präsidenten des Ersten Kollegiums der Siebziger regelmäßig mit den Zwölf, um unterwiesen zu werden und die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu koordinieren. So eine Koordinierung ist wesentlich, um eine der Vorschriften  in der Offenbarung zu erfüllen: „Und jede Entscheidung, die von einem dieser Kollegien getroffen wird, muss einstimmig sein, das heißt, jedes Mitglied des betreffenden Kollegiums muss mit der Entscheidung einverstanden sein, damit eine solche Entscheidung dieselbe Kraft und Gültigkeit hat wie die der anderen“ (LuB 107:27).

Da die Funktion der Siebziger in den administrativen Angelegenheiten der Kirche flexibel bleibt, kann man zukünftige Anpassungen an sich ändernde Situationen erwarten. 

DEAN L. LARSEN


(c) 2008 South German Mission Foundation