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SELBSTMORD

Aus HLT-Perspektive ist Selbstmord eine moralische Angelegenheit und muss mit besonderer Feinfühligkeit und menschlicher Fürsorge behandelt werden. Das General Handbook of Instructions (1989) sagt aus: “Eine Person, die sich ihr Leben nimmt, ist unter Umständen nicht für diese Tat verantwortlich. Nur Gott kann über eine solche Frage urteilen. Eine Person, die ernsthaft über Selbstmord nachgedacht oder einen Selbstmordversuch hinter sich hat, sollte Rat vom Bischof erhalten und ermutigt werden, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen“ (11-5). Solche Kontakte müssen individuell abgestimmt und dauerhaft sein. Die Neigung, Selbstmordung zu begehen, verkörpert eine Krise im Leben einer Person und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Zugrundeliegende Ursachen müssen identifiziert und behandelt werden.

Der Körper einer Person, die Selbstmord begangen hat, ist nicht entehrt. Wenn die Person das Endowment empfangen und auch sonst einen guten Stand in der Kirche hatte, darf der Körper in Tempelkleidung beerdigt werden. Es wird der normale Beerdigungsprozess vollzogen.

Selbstmord und Selbstmordversuche sind schmerzliche und darmatische Aspekte menschlichen Verhaltens. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht hinsichtlich derselben grundlegenden Prinzipen behandelt werden sollten wie die, die beim Verstehen und Bewältigen andere Aspekte menschlichen Verhaltens angewendet werden. Dementsprechend bilden Grundsätze, die mit den Konzepten von Entscheidungsfreiheit, Eigenverantwortung, Sühnopfer, ewigem Leben, Unsterblichkeit, Auferstehung und Familie in Zusammenhang stehen, den Bezugsrahmen, den Heilige der Letzten Tage nutzen, um ihre Reaktionen auf solch ein Verhalten zu leiten.

Trotz der Traditionen und des Glaubens, die die Umstände anerkennen und ehren, in denen wertvolle Entscheidungen zum Tod und Märtyrertum Jesu Christi und Joseph Smiths führten, findet sich in der HLT-Lehre keine Stütze für das vorsätzliche Anstreben des Todes. 

Das alte Gebot „Du sollst nicht töten“ wird in den meisten Traditionen so interpretiert, dass es ein Verbot der Selbsttötung mit einschließt. In der HLT-Lehre ist „Du sollst nicht töten“ mit „noch irgend etwas Derartiges tun“ ergänzt worden (LuB 59:6). Diese Erweiterung findet Relevanz, wenn man über die Vielfalt lebensbedrohlichen Verhaltens nachdenkt, welches Suizidologen als Suizidäquivalente bezeichnen (z.B. Tod als Folge absichtlich waghalsigen Fahrens) oder als „langsamen Selbstmord“ (z.B. Drogen- und Alkoholmissbrauch).

Manche Menschen kritisieren Suizidprävention, weil sie behaupten, Individuen hätten ein angeborenes Recht, mit ihrem Leben zu tun, was sei wollen, darunter auch, sich selbst zu töten, wenn dies ihrem Willen entspricht. Selbstmord ist jedoch niemals eine total  persönliche Angelegenheit. Selbst wenn schwierige physiche oder biologische Faktoren vorliegen, ist Selbstmord eine soziale Tat, die Auswirkungen auf zwischenmenschliche Beziehungen, Familie und soziale Systeme hat.

Ein soziales Milieu, welches dazu eingerichtet ist, Menschen dabei zu helfen, eine angemessene Behausung und Lebensziele des Lernens, Liebens und Arbeitens zu finden, bietet eine echte Wahl zwischen Leben und Tod. Die Kirche vertritt die Position, dass wenn eine solche Wahl besteht, die meisten Menschen, darunter Selbstmordgefährdete, sich für Leben entscheiden. Dies soll nicht Ungerechtigkeit, Unbilligkeit, Konflikte, Instabilität, Böses, Altern und Krankheit geliebter Menschen abstreiten, sondern eine Verhaltensgrundlage schaffen, so dass wenn Krisen auftreten, sie als lösbar gesehen werden.

BIBLIOGRAPHIE

Ballard, M. Russell. "Suicide: Some Things We Know, and Some We Do Not." Ensign 17 (Oct. 1987):6-9.

General Handbook of Instructions. Salt Lake City, 1989.

CLYDE E. SULLIVAN