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REGELN, PRAKTIKEN UND RICHTLINIEN

Die Erste Präsidentschaft und das Kollegium der Zwölf Apostel haben Regeln, Praktiken und Richtlinien entwickelt, um Ordnung und Kontinuität überall in den Einheiten der Kirche aufrechtzuerhalten und Richtlinien für ihre Führer anzubieten. Diese Regeln, Praktiken und Richtlinien sind im Handbuch Allgemeine Anweisungen niedergeschrieben, das Priestertumsführern der Kirche gegeben wird. Das Handbuch wird von Zeit zu Zeit revidiert und auf den neuesten Stand gebracht, um die Anweisungen auf dem Laufenden zu halten. Die folgenden Aussagen sind als Beispiele aus der Ausgabe des Handbuchs von 1989 ausgewählt worden. Die Verweise beziehen sich auf den Abschnitt und die Seitenzahl in der Ausgabe.

MORAL-THEMEN Abtreibung. „Die Abtreibung ist eine der widerlichsten und sündigsten Praktiken unserer Zeit. Mitglieder dürfen sich keiner Abtreibung unterziehen, teil daran nehmen oder sie durchführen. Die einzigen Ausnahmen sind, wenn- 1. sich die Schwangerschaft aus Inzest oder Vergewaltigung ergibt, 2. das Leben oder die Gesundheit der Frau in der Auffassung eines kompetenten Mediziners in Gefahr ist oder 3. der Fötus offensichtlich—laut kompetenten medizinischen Gutachtens—ernsthafte Defekte haben wird, die es dem Baby nicht erlauben, die Geburt zu überleben“ (11-4). Soweit es offenbart worden ist, kann man umkehren und Vergebung für die Sünde der Abtreibung erhalten (Siehe Abtreibung).

Misshandlung und Grausamkeit. „Mitglieder, die ihre Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige misshandeln oder grausam zu ihnen sind, brechen die Gesetze Gottes und der Menschen“ (11-4; Siehe Misshandlung, Ehepartner und Kind).

Künstliche Besamung. „Von künstlicher Besamung mit Spermien von jemand anderem als dem Ehemann wird abgeraten…. Künstliche Besamung alleinstehender Schwestern wird nicht befürwortet“ (11-4, Siehe Künstliche Besamung).

Keuschheit und Treue. „Gottes Standard für die sexuelle Moral ist immer klar gewesen: ,Du sollst nicht die Ehe brechen’ (Ex. 20:14). In modernen und…alten Zeiten hat Gott allen seine Kindern geboten, ein streng [keusches] Leben vor und nach der Hochzeit zu führen-intime Beziehungen sind nur zwischen Mann und Frau, die legal und rechtmäßig verheiratet sind, erlaubt. Dementsprechend stehen intime Beziehungen außerhalb der Ehe nicht im Einklang mit Gottes ewigem Plan für seine Kinder. Um moralisch rein zu sein, muss man Ehebruch und Unzucht, homosexuelle oder lesbische Beziehungen und jeden anderen unheiligen, unnatürlichen oder unreinen Brauch unterlassen“ (11-4, Siehe Keuschheit, Gesetz der, Ehe).

Samenspendung. „Von der Spendung von Samen wird abgeraten“ (11-4).

In-vitro-Fertilisation. „Von In-vitro-Fertilisation, die Spermien benutzt, die nicht vom Ehemann stammen, oder ein Ei [von irgendjemandem] anderen als der Frau, wird abgeraten. Jedoch ist dies eine persönliche Angelegenheit, die letztlich dem Urteil des Mannes und der Frau unterliegt“ (11-4).

Opfer der Vergewaltigung oder sexueller Misshandlung. „Opfer schlechter Taten anderer sind nicht der Sünde schuldig“. Kirchenbeamte sollten Opfern der Vergewaltigung und anderer sexueller Misshandlung helfen, „ihren Sinn der Unschuld wieder zu erlangen und Schuldgefühle zu überwinden“ (11-5).

Sexual-Eziehung. „Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Sexualerziehung ihrer Kinder. Wenn man dieses Thema ehrlich und klar daheim bespricht, erhöht sich bei weitem die Chance, dass junge Menschen ernsthafte Probleme vermeiden…. Wo Schulen Sexualerziehung übernommen haben, ist es angebracht, wenn Eltern versuchen sicherzustellen, dass die Anweisungen, die ihre Kinder erhalten, im Einklang mit solider Moral und ethischen Werten stehen“ (11-5, Siehe Ehe, Sexual-Erziehung, Sexualität).

Selbstmord. Menschen, die ihr eigenes Leben nehmen, „sind vielleicht nicht verantwortlich für [ihre] Taten. Nur Gott kann so etwas richten“ (11-5, Siehe Selbstmord).

Operative Sterilisiation (Einschließlich Vasektomie). „Operative Sterilisation sollte man nur in Erwägung ziehen, (1) wo medizinische Bedingungen das Leben oder die Gesundheit ernsthaft gefährden oder (2) wo Geburtsdefekte oder ein ernstes Trauma dazu geführt haben, dass jemand geistig unzurechnungsfähig gemacht worden und damit nicht für seine Taten verantwortlich ist. So ein Zustand muss durch eine kompetente medizinische Beurteilung und im Einklang mit dem Gesetz bestimmt werden. Selbst dann sollten die Person oder Personen, die für diese Entscheidung verantwortlich sind, sich miteinander und mit ihrem Bischof (oder Zweigpräsidenten) beraten und göttliche Bestätigung im Gebet empfangen“ (11-5).

Ersatz-Mutterschaft. Die Kirche rät von Ersatz-Mutterschaft ab (11-5).

MEDIZINISCHE UND GESUNDHEITSTHEMEN Acquired Immune Deficiency Syndrome (AIDS). „Lokale Führer sollten Mitglieder mit AIDS ermutigen, sich mit kompetenten Medizinern zu beraten. Führer und Mitglieder sollten ein Mitglied, das AIDS hat, mit Würde und Einfühlungsvermögen behandeln. Obwohl AIDS unschuldige Opfer heimsuchen kann, sind die hauptsächlichen Sicherheitsprinzipien: Keuschheit vor der Ehe, vollkommene Treue in der Ehe, Enthaltsamkeit von jeglichen homosexuellen Beziehungen, Vermeiden illegaler Drogen und Achtung und Pflege des Körpers“ (11-5, Siehe AIDS).

Euthanasie. „Jemand, der an Sterbehilfe teilnimmt-willentlich eine Person zum Sterben zu bringen, die unter unheilbaren Bedingungen oder Krankheiten leidet-bricht die Gebote Gottes“ (11-5, Siehe Lebensverlängerung).

Organ-Transplantationen. Die Entscheidung, ob man seine Körperorgane in einem Testament bespricht oder „die Transplantion von Organen eines verstorbenen Familienangehörigen autorisiert, [verbleibt bei] dem einzelnen oder der Familie des Verstorbenen. Die Entscheidung ein gespendetes Organ anzunehmen, sollte mit kompetenter medizinischer Beratung und Bestätigung durch Gebet getroffen werden“ (11-6, Siehe Organ-Transplantationen und Spenden).

Lebensverlängerung. „Wenn eine ernsthafte Krankeit eintritt, sollten Kirchenmitglieder Glauben an den Herrn ausüben und sich um kompetente medizinische Betreuung bemühen. Wenn jedoch das Sterben unausweichlich wird, sollte man es als einen Segen und einen sinnvollen Teil der ewigen Existenz betrachten. Mitglieder sollten sich nicht verpflichtet fühlen, das sterbliche Leben mit unzumutbaren Mitteln zu verlängern“ (11-6, Siehe Lebensverlängerung, Zweck des Erdenlebens: HLT-Perspektive).

Totgeborene Kinder. „Obwohl keine Tempelverordnungen für totgeborene Kinder vollzogen werden, wird damit kein Verlust ewiger Segnungen oder der Familieneinheit angedeutet. Die Familie kann den Namen eines totgeborenen Kindes auf dem Familiengruppenbogen vermerken, gefolgt von dem Wort totgeboren in Klammern. Je nach Wunsch der Eltern kann eine Gedenkfeier oder ein Gottesdienst am Grab stattfinden oder nicht stattfinden“ (11-6, Siehe Totgeborene Kinder).

Wort der Weisheit. Außer Tee, Kaffee und alkoholische Getränke zu vermeiden, sollten Mitglieder auch keine legalen Drogen oder andere schädliche oder abhängig machende Substanzen missbrauchen“ (11-6, Siehe Alkoholische Getränke und Alkoholismus, Kaffee, Drogen, Missbrauch von, Tee, Wort der Weisheit).

ADMINISTRATIVE PUNKTE Kirchendisziplin. „Die Zwecke der Kirchendisziplin sind (1) die Seele des Übertreters zu retten, (2) die Unschuldigen zu schützen und (3) die Reinheit, Integrität und den guten Namen der Kirche zu versichern. [Zu ihr] gehören das Erteilen von Warnungen in privaten Interviews, das Auferlegen von Beschränkungen in Bewährungszeiten und der Gemeinschaftsentzug oder die Exkommunikation“ (10-1). Kirchendisziplin wird von Führern lokaler Gemeinden angewandt. Sie kann nur den Status einer Person in der Kirche beeinflussen. „Jemand, dem die Gemeinschaft entzogen ist, ist immer noch Mitglied der Kirche, aber nicht mehr mit gutem Ansehen…. Jemand, der exkommuniziert ist, ist nicht mehr Mitglied der Kirche und kann keine Mitgliedsprivilegien genießen“ (10-5). „Alle diejenigen, die exkommuniziert sind, Gemeinschaftsenzug haben oder denen durch einen Disziplinarrat eine Bewährungsfrist eingeräumt wurde, haben das Recht die Entscheidung anzufechten“ (10-8).

Der Bischof oder ein anderer angemessener Priestertumsführer sollte einer Person nach einem Disziplinarverfahren weiterhin helfen, zur vollen Eingliederung in der Kirche zurückzukehren (Siehe Disziplinarverfahren).

Beerdigungen. „Wenn ein Beerdigungsgottesdienst in einem Kirchengebäude abgehalten oder von einem Kirchenbeamten geleitet wird, ist es eine Kirchenversammlung. Ein Mitglied der Bischofschaft leitet die Versammlung…. Bischöfe können den Gebrauch von Kirchenversammlungsgebäuden für Beerdigungen von Nicht-Mitgliedern anbieten. Solche Beerdigungsgottesdienste können auf die Weise abgehalten werden, die die Kirche des Verstorbenen vorschreibt, und von einem Geistlichen jener Kirche geleitet werden, falls die Familie das wünscht, gesetzt, die Beerdigung ist würdig und angemessen“ (2-7, Siehe Beerdigung, Verbrennung, Tod und Sterben).

Einkommenssteuer. Kirchenmitglieder in jeglichem Land sollen den entsprechenden Steuergesetzen gehorchen. „Falls ein Mitglied die Steuergesetze ablehnt, kann es versuchen, sie durch die Gesetzgebung oder eine Verfassungsänderung ändern zu lassen, oder falls das Mitglied einen fundierten legalen Einwand hat, kann es versuchen, die Gerichte anzurufen. Ein Mitglied, das sich weigert, eine Steuererklärung abzugeben, erforderliche Einkommenssteuern zu zahlen oder sich dem endgültigen Urteil in einem Steuerfall zu unterwerfen, steht in direktem Konflikt mit dem Gesetz und mit den Lehren der Kirche“ (11-2, Siehe Zivilpflichten, Zivilrechte, Verfassungsrecht, Gesetze).

Wahlkampf. „Die Kirche unterstützt keine politischen Parteien oder Kandidaten. Zweig-, Gemeinde- oder Pfahlversammlungsgebäude und andere Kircheneinrichtungen und Kirchenmitgliederlisten oder Adressenverzeichnisse dürfen auf keine Weise für politische Zwecke genutzt werden“. (11-2, Siehe Kirche und Staat, Zivilpflichten, Zivilrechte, Verfassungsrecht).

Gebete. „Sowohl Männer als auch Frauen können Gebete in Kirchenversammlungen sprechen“ (11-3, Siehe Versammlungen, Große Kirchen-, Gebet).

BIBLIOGRAPHIE

General Handbook of Instructions. Salt Lake City, 1989.

FRANK O. MAY, JR.

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