Mit „Präsidierender Hoherpriester“ wird in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage manchmal der Priestertumsbeamte bezeichnet, der für eine bestimmte Einheit der Kirchenorganisation zuständig ist (z.B. LuB 106:1). Ohne nähere Bestimmung bezieht sich der Ausdruck gewöhnlich auf den Präsidenten der Kirche.
Über örtliche Gemeinden präsidiert ein Bischof, den man auch den präsidierenden Hohepriester in seiner Gemeinde nennt. In ähnlicher Weise präsidiert ein Pfahlpräsident über einen Pfahl, und ein Gebietspräsident präsidiert über die Pfähle eines größeren geographischen Gebiets. Sie alle präsidieren als ordinierte Hohepriester, obwohl der Bischof und Gebietspräsident auf der Basis einer zusätzlichen Ordinierung als Bischof beziehungsweise Siebziger fungieren.
Nur der Präsident der Kirche wird aufgrund seiner Ordinierung zu diesem Amt als der Präsidierende Hohepriester der ganzen Kirche betrachtet (LuB 107:91). Zu seiner Berufung gehört, „Präsident des Hohen Priestertums der Kirche, oder mit anderen Worten, Präsidierender Hoher Priester über das Hohe Priestertum der Kirche“ zu sein (LuB 107:65-66). 1832 wurde der Prophet Joseph Smith als Präsident des Hohen Priestertums bestätigt und von Sidney Rigdon zu diesem Amt ordiniert. Eine Offenbarung vom Jahre 1835 bestimmte weiter, dass eine aus drei Männern bestehende Erste Präsidentschaft gewählt werden soll, „aus der Körperschaft erwählt, zu diesem Amt ordiniert und vom Vertrauen und Glauben und Gebet der Kirche getragen“ (LuB 107:22). Die Ratgeber des Präsidenten dürfen in seiner Abwesenheit präsidieren und werden auch präsidierende Hohepriester genannt (LuB 107:22), aber sie amtieren nicht unabhängig in dieser Rolle.
ROY W. DOXEY