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PRÄSIDENTSCHAFT, BEGRIFF DER

Die leitende/verwaltende Berufung der Präsidentschaft ist auf allen Ebenen in nahezu jeder Einheit der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzen Tage Teil der Vorsitz führenden Organisation. Die Präsidentschaft setzt sich in der Regel aus dem Präsidenten (oder Bischof) und zwei Ratgebern zusammen,  mit der Hilfe von Sekretären und/oder Finanzsekretären. Die Präsidentschaften sind für alle Mitglieder und Programme innerhalb ihres organisatorischen Zuständigkeitsbereiches verantwortlich. Das erstreckt sich von der Ersten Präsidentschaft der Kirche bis zur Präsidentschaft eines kleinen Priestertumskollegiums oder einer Klasse.

Präsidenten werden normalerweise von jemandem der nächst höheren Ebene in der Organisation berufen. Ihre Berufung wird von der Gruppe, über die sie präsidieren werden, durch allgemeine Zustimmung bestätigt. Die Ratgeber werden dann vom Präsidenten vorgeschlagen, werden aber auch von der höheren Ebene bewilligt und berufen. Diese werden zum ersten und zweiten Ratgeber ernannt, so dass ihre jeweilige Vollmacht und ihr Verantwortungsbereich festgelegt ist. Der Präsident gibt den Ratgebern bestimmte Aufgaben, aber im Allgemeinen helfen und unterstützen die Ratgeber den Präsidenten, indem sie Information sammeln, Probleme analysieren, Entscheidungen treffen und Programme einführen.

Die Entscheidungen in der Präsidentschaft werden durch kein demokratisches Wahlverfahren gefällt. Die Ratgeber beraten den Präsidenten in einer Ratssitzung, aber es ist die Verantwortung des Präsidenten, die Entscheidung zu treffen und zu einer Einstimmigkeit zu gelangen, falls sie nicht schon erreicht wurde. Ratgeber können mit einem Vizepräsidenten oder stellvertretenden Verwaltungsleiter verglichen werden, außer dass sie keine eigenmächtige Entscheidungsbefugnis für die Untereinheiten der Organisation haben. Die zwei häufigsten Präsidentschaften der Kirche, die Pfahlpräsidentschaft und die Gemeindepräsidentschaft, berufen oder entlassen alle Personen in Positionen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches. Das geschieht in der Regel im Einvernehmen mit dem entsprechenden Priestertumskollegium oder der Präsidentschaft der Hilfsorganisation. Wenn der Präsident entlassen wird, werden auch seine zwei Ratgeber automatisch entlassen.

Eine Anweisung in den Lehre und Bündnissen führt die kennzeichnendenVerantwortungen eines Präsidenten auf, welche sind: das Abhalten von Ratssitzungen mit Mitgliedern, das Lehren und Erbauen der Mitglieder und den Vorsitz über die Organisation führen (L&B 107:79-95).  Das HLT Leitbild der Präsidentschaft versichert, dass kein Verwalter allein die Verantwortung trägt, aber immer andere zur Seite stehen hat, die die Last und die Sichtweise des Amtes teilen, und in Abwesenheit des Präsidenten in den meisten Angelegenheiten handeln können. Die Vollmacht des Präsidenten ist deutlich, aber die gemeinsame Verantwortung fügt Stärke und Hilfe hinzu, und bietet die Gelegenheit für persönliche Entfaltung, was für künftige Führungskraft hilfreich ist.

J. BONNER RITCHIE