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Der Hoherat

Der Hoherat setzt sich aus zwölf Hohen Priestern zusammen, die in jedem Pfahl berufen und eingesetzt werden. Sie assistieren und beraten die Pfahlpräsidentschaft, unter der sie dienen.

Nach der Organisation der Kirche im Jahre 1830 diente Joseph Smith als geistiger Führer der wachsenden Mitgliedschaft. Durch das schnelle Wachstum der Mitgliederzahl und die Verpflichtung, männliche Mitglieder in Führungspositionen einzusetzen, wurde ein weitreichenderer Führungsapparat jedoch bald notwendig und so wurde die Erste Präsidentschaft im Jahre 1832 organisiert.

Bei einer Konferenz, die am 17. Februar 1834 in Kirtland in Ohio abgehalten wurde, gründete Joseph Smith einen ständigen Hohenrat des Pfahles, der sich aus zwölf Hohen Priestern zusammensetzte. Außerdem gehörten Joseph Smith, Sidney Rigdon und Frederick G. Williams als Erste Präsidentschaft und als Präsidentschaft des Kirtland Pfahles dem Hohenrat an. Noch im selben Jahr wurden eine weitere Pfahlpräsidentschaft und ein weiterer Hoherrat in Missouri organisiert. Diese arbeiteten unabhängig von dem Rat in Kirtland, außer in Fällen, die auf Anfrage von Missouri nach Kirtland gesendet wurden. Die anfänglichen beständigen Hohenräte dienten als Vorläufer für zukünftige Pfahlorganisationen, die wegen des anhaltenden Kirchenwachstums gegründet wurden. Nach der Organisation des „reisenden Hohenrates“, oder dem Kollegium der Zwölf Apostel (L&B 107: 33-36), behandelten die Hohenräte der Pfähle nur noch Pfahlangelegenheiten.

Durch das anhaltende Wachstum der Kirche unterteilte die Erste Präsidentschaft weitere Gebiete in Pfähle. Dadurch wurde es leichter die geistigen Aktivitäten der örtlichen Gemeinden und Zweige aufeinander abzustimmen. In jedem Gebiet wurde eine Pfahlpräsidentschaft berufen, die sich aus drei Mitgliedern zusammensetzte und über den Pfahl präsidierte. Diese wurde von einem Hohenrat, bestehend aus zwölf Mitgliedern, unterstützt. Ihre Autorität war auf den Pfahl, in dem sie tätig waren, beschränkt.

Wie im Kollegium (oder Rat) der Zwölf Apostel besteht innerhalb des Hohenrates des Pfahls ein auf Dienstzeit basierendes System. Wenn Stellen frei werden, beruft die Pfahlpräsidentschaft neue Mitglieder und das Mitglied mit der längsten Dienstzeit wird als amtsältestes Mitglied anerkannt.

Der Hoherat hat, unter der Führung der Pfahlpräsidentschaft, wichtige exekutive, legislative und judikative Befugnisse (siehe L&B 102). Die Mitglieder des Pfahlhohenrates dienen auf Anfrage der Pfahlpräsidentschaft als deren Berater und führen außerdem spezielle Aufgaben aus. Sie repräsentieren  die Pfahlpräsidentschaft, die unterstützen einen neuen Bischof einer Gemeinde, nehmen an Versammlungen des Priestertumsführungskomittees und des Gemeinderats teil und unterweisen und beraten die Ältestenkollegiumspräsidentschaft. Ein Hoher Rat berichtet der Pfahlpräsidentschaft regelmäßig über den Zustand einer bestimmten Gemeinde. Zusätzlich kann er auch als Mitglied des Melchisedekischen Priestertumskomitees des Pfahls dienen, welches der Pfahlpräsidentschaft bei der Einsetzung, Unterweisung und Beratung der Melchisedekischen Priestertumsführer hilft. Weitere Aufgaben, die einem Mitglied des Hohenrates übertragen werden, umfassen die Mitgliedschaft im Aaronischen Priestertums-/Pfadfinderkomitee, Berater der Pfahl-Jungen Damen Leitung, Pfahlmissionspräsident, Koordinator des Pfahl-Wohlfahrtsprogramms, Koordinator der Tempelarbeit und des Genealogieprogramms, Pfahlnotfallsvorsorgeleiter und ähnliche verwaltungstechnische Funktionen. Ein Hoher Rat wird außerdem von der Pfahlpräsidentschaft beauftragt, von Zeit zu Zeit in der Abendmahlsversammlung, der ihm zugewiesenen Gemeinde, eine Ansprache zu geben.

Bei den regelmäßigen Versammlungen des Pfahlhohenrates legt die Pfahlpräsidentschaft dem Hohenrat Geschäftsangelegenheiten zur Zustimmung vor. Solche Angelegenheiten beinhalten die Befürwortung einer Person für eine bestimmte Aufgabe im Pfahl, die Empfehlung einer Person als möglichen Bischof oder Ratgeber in einer Bischofschaft oder eine Person für die Ordinierung in ein Amt des Melchisedekischen Priestertums zu erwägen. Die Pfahlpräsidentschaft kann die Entscheidung treffen, bestimmte Angelegenheiten zu diskutieren und die Hohen Räte können dazu aufgefordert werden über den Stand ihrer Aufgaben Bericht zu erstatten.  

Als Teil seiner judikativen Funktion dient der Hoherat als Disziplinarrat, der vom Pfahlpräsidenten einberufen wird. Dieser Rat überprüft Fälle von schwerer Übertretung, die den Stand oder die Mitgliedschaft eines Kirchenmitglieds beeinträchtigen können. Nachdem die Fakten des Falles vorgelegt worden sind, nach der Beratung des Disziplinarrats und aufrichtigem Gebet, legt der Pfahlpräsident die Entscheidung vor, die vom Pfahlhohenrat bestätigt wird.

DONOVAN E. FLEMING