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GENERALAUTORITÄTEN

Generalautoritäten sind Männer, die zum Dienst auf höchster Ebene der Führerschaft in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage berufen sind. Als allgemeine Priestertumsbeamte der Kirche tragen sie kirchenweite und nicht nur örtliche Treuhandschaft und können Aufträge überall in der Welt empfangen. Gemäß ihrer Rangfolge gehören zu den Generalautoritäten die Erste Präsidentschaft, das Kollegium der Zwölf Apostel, die Kollegien der Siebziger und die Präsidierende Bischofschaft (Siehe Organisation). Mitglieder der Ersten Präsidentschaft und die älteren Mitglieder des Kollegiums der Zwölf werden mit „Präsident“ angesprochen. Die Zwölf Apostel und Mitglieder der Kollegien der Siebziger redet man mit „Elder“ an. Mitglieder der Präsidierenden Bischofschaft werden mit „Bischof“ angesprochen. Als Gruppe bezeichnet man sie häufig als „die Brüder“.

Wie alle anderen, die in der Kirche dienen, sind diese Männer Laien in ihren Führungspositionen und bewerben sich nicht um für ein Amt inder Kirche Aufgaben. Sie sind „durch Prophezeiung und das Händeauflegen derer, die Vollmacht dazu haben, von Gott berufen“ (5. Glaubensartikel; Siehe Laienbeteiligung und Führerschaft). Ein Mitglied der Ersten Präsidentschaft beruft Generalautoritäten. Anschließend werden ihre Namen den Kirchenmitgliedern jedes Jahr zur allgemeinen Zustimmung während der Generalkonferenz und bei Gemeinde- und Pfahlkonferenzen vorgelegt.

Mitglieder der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf werden als Propheten, Seher und Offenbarer bestätigt. Sie sind dazu bevollmächtigt besondere Zeugen Jesu Christi und seiner Kirche zu sein. Gemeinsam mit den Siebzigern sollen sie Zeugnis von ihm ablegen, „die Kirche aufbauen und alle Angelegenheiten derselben in allen Nationen ordnen“ (LuB 107:21-26, 33-35).  

Gemäß ihren Aufträgen können Generalautoritäten durch die Welt reisen, um das Evangelium zu predigen, lokale Führer und Mitglieder zu schulen und zu belehren, über Pfahlkonferenzen zu präsidieren, neue Pfähle zu organisieren, neue Pfahlpräsidentschaften zu berufen und einzusetzen und um allgemein auf das Interesse der Kirche zu achten. Sie können auch den Auftrag bekommen, bei der Generalkonferenz zu den Mitgliedern der Kirche zu sprechen.  

Zusätzlich erfüllen Generalautoritäten verwaltungsmäßige Verantwortungen im Hauptquartier der Kirche. Dabei beaufsichtigen sie die Bemühungen der Kirche in Bereichen wie Missionsarbeit, Kirchengeschichte, Familiengeschichte (Genealogie), Tempelanbetung, Priestertum, Finanzen und Dokumentierung, Lehrplan, öffentliche Kommunikation und das Bauprogramm. Manche dienen im Bildungskommittee der Kirche. Dabei beaufsichtigen sie das Bildungssystem der Kirche und sind Teil des Verwaltungskommittees für die der Kirche gehörenden Hochschulen und der Brigham Young Universität.  

Generalautoritäten, besonders Mitglieder des Kollegiums der Siebziger, können beauftragt werden für einige Zeit fern vom Hauptquartier der Kirche zu leben und in Gebietspräsidentschaften zu dienen. Dabei präsidieren sie über Regionen und Pfähle in diesen Gebieten. Gelegentlich werden manche als Missions- oder Tempelpräsidenten berufen, obwohl Nicht-Generalautoritäten meistens in diesen Positionen dienen.  

Frauen und Kinder von Generalautoritäten können für reguläre Kirchenaufträge in ihren Heimatgemeinden und –pfählen zum Dienst berufen werden. Frauen von Generalautoritäten, die in Gebietspräsidentschaften dienen, können dazu berufen werden, in Hilfsorganisationen wie der Primarvereinigung, den Jungen Damen und der Frauenhilfsvereinigung in den Ländern auszuhelfen, wo ihre Ehemänner dienen. Generalautoritäten selbst werden nicht für den Dienst in lokalen Organisationen berufen.  

Die Generalpräsidentschaften und Kommittees der Hilfsorganisationen der Kirche werden als Generalbeamte der Kirche bestätigt, sind aber nicht Generalautoritäten. Sie werden eine Zeit lang als Generalbeamte für ihre spezifischen Hilfsorganisationen eingesetzt.  

Anders als lokale Kirchenführer, die ihren normalen Beruf während ihres Dienstes im Auftrag der Kirche weitermachen, unterbrechen Generalautoritäten ihre Karriere, um ihre gesamte Zeit dem geistigen Dienst ihres Amtes zu widmen. Das Wohnstipendium für Generalautoritäten kommt kaum oder nie dem Einkommen gleich, das sie für ihren Vollzeitdienst in der Kirche opfern.  

Mitglieder der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf dienen auf Lebenszeit. Andere Generalautoritäten dienen entweder bis ihr Alter oder ihre Gesundheit es nicht mehr erlauben, oder temporär. Sie können entlassen, oder emiritiert werden. Nach ihrem Dienst kehren sie zu ihren Verantwortungen in ihren Gemeinden und Pfählen zurück.  

Von einer Berufung in eine andere berufen zu werden ist möglich. Beispielsweise kann jede Generalautorität in die Erste Präsidentschaft oder ins Kollegium der Zwölf berufen werden. Dabei ist ein zuvoriger Dienst als Generalautorität keine Vorraussetzung für diese Positionen. Männer aus vielen Nationen sind für den Dienst als Generalautoritäten berufen worden.

Das Leben einer Generalautorität verlangt große zeitliche Opfer und viel Energie. Es erfordert eine starke Beteiligung beim Treffen von Entscheidungen und kontinuierliches Reisen fern von Heim und Familie. Die Arbeit lohnt sich jedoch. „Ich habe die Wunder erlebt, die durch Glauben kommen“, sagte Präsident Gordon B. Hinckley, als er als Zweiter Ratgeber in der Ersten Präsidentschaft diente. „Ich habe in Männern und Frauen, die in sehr verschiedenen Umständen lebten, Zeichen wahrer Güte und Größe gesehen. Auf eine sehr vertrauliche und wundervolle Weise habe ich das Wirken der Macht des Allmächtigen unter seinen Kindern beobachtet“ (S. 7).  

Es herrscht eine beachtliche Einigkeit unter den Generalautoritäten, was zumindest teilweise auf die Entscheidungen durch allgemeine Zustimmung zurückzuführen ist. „Die Generalautoritäten sind alle individuelle Menschen, jeder hat seine eigene Persönlichkeit“, sagte Präsident Hinckley. „Jeder bringt für seine Verantwortlichkeiten eine Vielfalt an Erfahrung und Hintergrund mit sich. Wenn Angelegenheiten in den führenden Räten der Kirche diskutiert werden, kann jeder frei seine Ansichten zum Ausdruck bringen. Während man diesen interessanten Vorgang bei der Arbeit beobachtet, ist es faszinierend den Einfluss der Macht des Heiligen Geistes auf diese Männer zu bezeugen. Anfängliche Differenzen, die niemals schrill, aber dennoch wahrnehmbar sind, lassen nach und verschmelzen in einen Ausdruck der Einigkeit“ (S. 6).  

Obwohl sie die allgemeine, verwaltende Vollmacht und den Anspruch auf Inspiration in Bezug auf die Regelung der Angelegenheiten der Kirche haben, respektieren Generalautoritäten das Recht eines jeden Mitglieds der Kirche auf persönliche Offenbarung. Der Herr sagte Joseph Smith, dass das Evangelium wiederhergestellt wurde, „damit [jeder] im Namen Gottes, des Herrn, ja, des Erretters der Welt, sprechen könne“ (LuB 1:20).  

Generalautoritäten sind Männer, die sich über jahrelange Erfahrung im Dienst der Kirche als glaubenstreue, erfolgreiche und aufopfernde Führer und Diener erwiesen haben. Als Zeugen des Herrn und als allgemeine Beamte der Kirche vertraut ihnen, liebt und respektiert sie die ganze Kirche. [Siehe auch Den Brüdern Folgen.]

GARDNER, MARVIN K.

(c) 2008 South German Mission Foundation