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ERBLASSER

Ein Erblasser ist eine Person, die bei ihrem Tod einen rechtsgültigen Willen oder ein Testament hinterlässt. In bestimmten Zusammenhängen ist das Wort ein Synonym für Zeuge. Der Ausdruck erscheint in den Schriften zweimal und bewahrt in Hebräer 9:16-17 den streng rechtlichen Sinn, da der Tod Jesu Christi das neue Testament oder den Bund rechtskräftig macht. In Lehre und Bündnisse 135:5-6 beinhaltet das Wort „Erblasser“ die zusätzliche Mitbezeichnung „Märtyrer“, als es sich auf den Tod des Prophten Joseph Smith und seines Bruders Hyrum bezieht. Die Darstellung von Joseph Smiths Taten in Vers 3 unterstreicht, warum Heilige der Letzten Tage ihn als einen rechtsgültigen Erblasser bezeichnen.

ROBERT L. MARROTT