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BUCH DES LEBENS

Im übertragenen Sinn stellt das Buch des Lebens den vollständigen Bericht über das Leben eines einzelnen dar. Alle seine Gedanken, Worte und Taten, die in der Seele verzeichnet sind und die der Herr beim Jüngsten Gericht in Betracht ziehen wird (Offb. 20:12, Alma 12:14), stehen darin.

Die Schriften sprechen auch von einem „Buch des Lebens“, „des Lammes Buch des Lebens“ als „Aufzeichnung, die im Himmel geführt wird“ (LuB 128:7). Darin stehen die Namen und Taten der Glaubenstreuen. Es ist auch das himmlische Verzeichnis jener, die das ewige Leben ererben (Hebr. 12:23, Alma 5:58, LuB 76:68), „das Buch der Namen der Geheiligten, ... nämlich derer von der celestialen Welt“ (LuB 88:2, siehe weiter Maleachi 3:16-17).

In der Bibel erscheint der Ausdruck „Buch des Lebens“ zum ersten Mal in Psalm 69:29.Auch wird häufig auf ein himmlisches Verzeichnis angespielt (Ex. 32:32-33, Dan. 7:10, 12:1, Jes. 4:3, 65:6; siehe auch Phil. 4:3, Offb. 3:5, 13:8, 21:27). Namen glaubenstreuer Heiliger können während ihrer Sterblichkeit (Lk 10:20) oder „seit der Erschaffung der Welt“ (Offb. 17:8) unter Vorbehalt im Buch des Lebens eingetragen werden. Aber Namen können auch wegen unbereuter Übertretungen „getilgt“ werden (Offb. 3:5, 22:19, Alma 5:57, LuB 85:5, 11). Letztendlich verbleiben nur die Namen jener im Buch des Lebens geschrieben oder „gesiegelt“, die sich für das ewige Leben qualifizieren (LPJS, S. 11).

Heilige der Letzten Tage glauben, dass wesentliche Einträge in den „noch zu öffnenden Büchern“ mit den entsprechenden Kirchenaufzeichnungen verbunden sind, einschließlich Vermerken über wesentliche Evangeliumsverordnungen, die durch die Priestertumsvollmacht für einzelne vollzogen und von bevollmächtigten Zeugen beurkundet wurden. In Bündniszeremonien des Altertums wurden die Namen der Rechtschaffenen feierlich festgehalten und so zu den „Lebenden“ gezählt (z.B. Num. 1:1-46, Mosia 6:1-2). Was auf Erden angemessen aufgezeichnet ist, ist auch im Himmel aufgezeichnet (LuB 128:7-8). Die entgültige Siegelung in des Lammes Buch des Lebens erfordert darüber hinaus die Zustimmung des Heiligen Geistes der Verheißung (LuB 132:19).

J. LEWIS TAYLOR